Lexikon -Beitragsfreistellung in der Kinderunfallversicherung bei Tod des Versicherungsnehmers

Bei Tod des Versicherungsnehmers wird der Vertrag der mitversicherten Kinder bis zum 18. Lebensjahr beitragsfrei weitergeführt.
siehe: Kinderunfallversicherung, Unfallversicherung

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